| Öffnungszeiten |
| Gemeindeverwaltung Münsterlingen: | Freitag | 18.00 - 19.00 Uhr | | Gemeindeverwaltung Münsterlingen: | Samstag | 17.30 - 18.30 Uhr | | Schulhaus Landschlacht: | Samstag | 19.00 - 20.00 Uhr | | Schulhaus Landschlacht: | Sonntag | 10.00 - 11.00 Uhr | | Schulhaus Scherzingen: | Sonntag | 10.00 - 11.00 Uhr |
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| Hinweis |
Hier finden Sie die Blanko-Abstimmungsdaten des Bundes.
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| Bedingungen / Voraussetzungen |
Voraussetzungen für eine korrekte Stimmabgabe Bei jeder Abstimmung müssen vom Wahlbüro ungültige Stimm- oder Wahlzettel ausgeschieden werden. Wenn Sie die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend vorzeitige Stimmabgabe, briefliche Stimmabgabe und Stellvertretung beachten, können ungültige Stimm- und Wahlzettel vermieden werden. Vorzeitige Stimmabgabe Die vorzeitige Stimmabgabe kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindevewaltung, Abteilung Einwohnerdienste, erfolgen. Stellvertretung bei Urnengang Verheiratete, die im gleichen Haushalt leben, können neben dem eigenen Stimmmaterial gleichzeitig dasjenige des Ehepartners abgeben. |
| Brieflich abstimmen |
Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe kann sofort nach Erhalt des Stimmcouverts erfolgen. Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese mit dem beigelegten oder einem neutralen Briefumschlag. Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmrechtsausweis. Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die Stimmabgabe Ihrem Willen entspricht. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig. Den neutralen Briefumschlag mit den Stimm- oder Wahlzetteln sowie dem Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in denselben Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Abstimmungsmaterial einer Person enthalten. Der Briefumschlag muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungswochenende per A-Post der Gemeindeverwaltung zugestellt oder bis spätestens Sonntag, 09.00 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Zu spät eingetroffene Stimmzettel werden nicht mehr berücksichtigt. |
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