Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in Münsterlingen ihren Wohnsitz haben. Jährlich finden in der Regel zwei Gemeindeversammlungen statt:
- Budget-Gemeindeversammlung (Januar)
- Rechnungs-Gemeindeversammlung (Mai oder Juni)
| Aufgaben: | Befugnisse der Gemeindeversammlung - Genehmigung aller Budgets und des Steuerfusses
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Bewilligung von Krediten, welche die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigen
- Kenntnisnahme des mittelfristigen Finanzplanes
- Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung
- Übernahme neuer oder Veräusserung bestehender Gemeinde- und Werkbetriebe, sowie Veränderungen in der Rechtsform
- Änderungen im Bestand oder im Gebiet der Politischen Gemeinde mit Ausnahme von Grenzbereinigungen
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts
- Genehmigung von Ankauf, Verkauf, Tausch sowie Übernahme und Abtretung von Grundstücken und Liegenschaften, sofern die Finanzkompetenzen des Gemeinderats überschritten werden
- Übernahme von Privatstrassen ins öffentliche Eigentum
- Erteilung von Prozess- und Vergleichsvollmachten für Streitwerte, die die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigen
- Bewilligung zur Durchführung von Enteignungsverfahren
- Mietgliedschaft in Gemeindezweckverbänden (Bei- und Austritt)
- Übernahme von Bürgschaften
- Erheblich Erklrung von Anträgen
- Entscheid über weitere traktandierte Geschäfte
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| Voraussetzungen: | Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Münsterlingen eingeladen. |
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