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Krankenkassen-Kontrollstelle



Krankenversicherungspflicht/-obligatorium

Grundsätzlich sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, sich innert 3 Monaten nach der Wohnsitznahme oder Geburt in der Schweiz für die Krankenpflege versichern zu lassen.

Haben Sie Fragen zur Kranekenversicherungspflicht?
Gemeindeverwaltung Münsterlingen, Sylvia Näf, 071 68 685 40



Krankenkassen-Prämienverbilligung

Hier finden Sie weitere Angaben zur Krankenkassen-Prämienverbilligung:

Krankenkassen-Prämienverbilligung

Haben Sie Fragen zur Krankenkassen-Prämienverbilligung?
Gemeindeverwaltung Münsterlingen, Urs Ledermann, 071 686 85 41