http://www.muensterlingen.ch/de/soziales/krankenkassekontroll/
09.09.2010 14:24:20
Krankenkassen-KontrollstelleKrankenversicherungspflicht/-obligatorium Grundsätzlich sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz verpflichtet, sich innert 3 Monaten nach der Wohnsitznahme oder Geburt in der Schweiz für die Krankenpflege versichern zu lassen. Haben Sie Fragen zur Kranekenversicherungspflicht? Gemeindeverwaltung Münsterlingen, Sylvia Näf, 071 68 685 40 Krankenkassen-Prämienverbilligung Hier finden Sie weitere Angaben zur Krankenkassen-Prämienverbilligung: Krankenkassen-Prämienverbilligung Haben Sie Fragen zur Krankenkassen-Prämienverbilligung? Gemeindeverwaltung Münsterlingen, Urs Ledermann, 071 686 85 41 |