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GrünabfälleAbfuhrgut Mitgenommen werden: - Rasenschnitt
- Laub
- Baum- und Heckenschnitt
- Blumen und Zierpfplanzen
- Keine Küchenabfälle
| Wichtig | | Behältnisse Für das Bereitstellen des Abfuhrgutes gelten folgende Vorschriften: - Bündel müssen gut verschnürt und dürfen nicht länger als 150 cm, im Durchmesser nicht mehr als 60 cm sein und ein Gesamtgewicht von 25 kg nicht übersteigen.
Für das Bündeln des Grüngutes dürfen nur Schnüre aus Naturfasern verwendet werden. - Körbe, Harassen und Kunststoffbehälter * dürfen das Ausmass von 150 cm Länge, 60 cm Breite, 60 cm Höhe und ein Gesamtgewicht von max. 25 kg nicht übersteigen. (*mit Wasserabflussmöglichkeit)
- Grüngut-Container Normausführung mit 600 ltr. oder 800 ltr. Nutzinhalt.
- Grüngut-Kleincontainer: Normausführung mit 260 ltr. Nutzinhalt.
Andere Behältnissse sind nicht gestattet. Die Behältnisse werden entleeert und nicht mitgenommen. | | Gebühren | | Grüngut-Bündelmarke / Kleincontainer 260 ltr. Fr. 2.00 Stück Grüngut-Containermarke Fr. 10.00 / Stück Die Gebührenmarken können an folgenden Stellen bezogen werden: - Gemeindekanzlei, Klosterstrasse 4, Münsterlingen - Volg, Seestrasse 36, Scherzingen - Spar-Markt, Schulstrasse 21, Landschlacht
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