Hundekontrolle

Hunde im Alter von 5 Monaten und darüber sind steuerpflichtig. Die Rechnung für die Hundesteuer (für den 1. Hund Fr. 80.00 und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 130.00) werden im Frühjahr versendet.

Anmeldungen, Adressänderungen, Abmeldungen und Halterwechsel müssen innert 10 Tagen der AMICUS und innert 30 Tagen den Einwohnerdiensten gemeldet werden. Die Meldungen an die Einwohnerdienste können Sie schriftlich, telefonisch oder direkt bei uns am Schalter erledigen.

Hundekotsäcke können kostenlos am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre: Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter

Links

www.amicus.ch
www.meinheimtier.ch
www.veterinaeramt.tg.ch
www.skg.ch
www.bvet.admin.ch
www.tierimrecht.org
www.tierschutz.com
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