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Handlungsfähigkeitszeugnis

Zuständiges Amt:Einwohneramt

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis direkt bei unserem Schalter im Gemeindehaus beziehen (bitte nehmen Sie einen Ausweis mit) oder wir stellen Ihnen das Zeugnis auf Ihre Bestellung gegen Rechnung zu.

Verantwortlich Telefon Preis
Einwohneramt 071 686 85 40 Fr. 10.00

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