Pflegefinanzierung, ambulant (Restkosten)Gemäss der aktuell gültigen Pflegefinanzierung haben Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei ihren Wohngemeinden Restkosten einzufordern. Dokument 2020_Pflegefinanzierung_ambulant.pdf (pdf, 33.4 kB)
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