Pflegefinanzierung, ambulant (Restkosten)

Gemäss der aktuell gültigen Pflegefinanzierung haben Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei ihren Wohngemeinden Restkosten einzufordern.

Name
2025 Pflegefinanzierung ambulant (PDF, 122.17 kB) Download 0 2025 Pflegefinanzierung ambulant
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt