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Abmelden bei der Gemeinde

Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein). Sind Sie militär- oder zivilschutzdienstpflichtig, müssen Sie ebenfalls Ihr Dienstbüchlein mitbringen.

Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zuständig: Einwohneramt
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