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Abmeldung bei Auslandaufenthalten

Die Bestimmungen über die An- bzw. Abmeldung von Schweizerbürgern sind kantonal geregelt. Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über drei Monate ins Ausland begeben will, sollte sich bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde über die einschlägigen Bestimmungen erkundigen.

Militärdienstpflichtige müssen zudem die militärischen Vorschriften beachten (Informationen beim Sektionschef).
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zuständig: Einwohneramt
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