Hundekontrolle 2023

22. Februar 2023
Im Frühjahr werden die jährlichen Hundesteuerrechnungen verschickt. Die Hundesteuer beträgt CHF 80 für den ersten und CHF 130 für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt. Alle Hunde, die älter als fünf Monate sind, sind steuerpflichtig. Neuerworbene oder verstorbene Hunde müssen grundsätzlich innerhalb von vierzehn Tagen der Gemeindeverwaltung (071 686 85 55 oder einwohnerdienste@muensterlingen.ch) gemeldet werden.