Anpassung der Hafenordnung per 01.01.2026: Klare Regelung zu Bootslängen

17. Februar 2026

Der Gemeinderat hat eine punktuelle Anpassung der Hafenordnung beschlossen. Hintergrund sind Unklarheiten bei der Auslegung der bisherigen Bestimmungen zu den Bootslängen, die seit der ersten Saison des Hafenbetriebs zu Rechtsunsicherheiten geführt hatten.

Neu gilt, dass keine Bootsteile oder am Boot befestigte Gegenstände über den zugewiesenen Platz hinausragen dürfen. Zur besseren Kontrolle werden an den Laufstegen Markierungen der maximalen Platzlängen angebracht.

Parallel dazu wird die Hafenkommission beauftragt, die gesamte Hafenordnung im Frühjahr 2026 zu überprüfen.