Inkraftsetzung Gewässerraumlinienplan Fliessgewässer - Tobelbach Abschnitt 12 bis 16

22. Dezember 2025

Bis Ende 2026 müssen die Gemeinden den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum festlegen. Der vom Gemeinderat am 19.04.2023 beschlossene und öffentlich aufgelegte Plan «Tobelbach Abschnitt 12 bis 16» wurde dem Kanton zur Bewilligung eingereicht und mit Entscheid vom 24.11.2025 genehmigt.

Der Gemeinderat setzt den Gewässerraumlinienplan «Tobelbach Abschnitt 12 bis 16» per 01.01.2026 in Kraft.