Generelle Informationen

Urne Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung Münsterlingen:       Samstag 17:30 - 18:30 Uhr
Zelglihalle Landschlacht: Sonntag 10:00 - 11:00 Uhr
Bächlihalle Scherzingen: Sonntag 10:00 - 11:00 Uhr



 

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine korrekte Stimmabgabe
Bei jeder Abstimmung müssen vom Wahlbüro ungültige Stimm- oder Wahlzettel ausgeschieden werden. Wenn Sie die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend vorzeitige und briefliche Stimmabgabe sowie die Stellvertretung beachten, können ungültige Stimm- und Wahlzettel vermieden werden.

Vorzeitige Stimmabgabe
Die vorzeitige Stimmabgabe ist am Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag am Schalter der Einwohnerdienste, Klosterstrasse 4, 8596 Münsterlingen möglich.

Stellvertretung
Im gleichen Haushalt lebende Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Simmabgabe gegenseitig vertreten.

Brieflich abstimmen

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimmmaterials möglich. Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese mit dem beigelegten oder einem neutralen Briefumschlag. Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig. Den neutralen Briefumschlag mit den Stimm- oder Wahlzetteln sowie dem Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in denselben Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Abstimmungsmaterial einer Person enthalten.

Der Briefumschlag muss  bis spätestens am Freitag vor dem Abstimmungssonntag per Post auf der Gemeindeverwaltung eintreffen oder bis am Abstimmungssonntag um 11:00 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung gelegt werden. Zu spät eingetroffene Abstimmungsunterlagen werden nicht mehr berücksichtigt.