Überprüfung des Brandschutzes in der Gemeinde

4. März 2026

Die Ereignisse in Crans-Montana in der Silvesternacht nimmt der Gemeinderat zum Anlass, den Brandschutz in der Gemeinde zu überprüfen.

Im Thurgau sind für den Brandschutz die kommunalen Feuerschutzämter sowie das Feuerschutzamt der kantonalen Gebäudeversicherung zuständig. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Gesetz über den Feuerschutz, die entsprechende Verordnung sowie das kommunale Feuerschutzreglement.

Die Verantwortung für den Brandschutz liegt grundsätzlich bei den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie bei Betreiberinnen, Betreibern und Veranstaltenden. Kontrollen erfolgen bei Neu- und Umbauten im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Herausforderungen bestehen insbesondere bei Nutzungsänderungen oder Umbauten ohne Baueingabe.

Der Gemeinderat hat beschlossen, das neue Merkblatt «Brandschutz in der Gastronomie» allen Gastrobetrieben zuzustellen sowie das Feuerschutzreglement zu überarbeiten. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen an die aktuellen Anforderungen anzupassen und die Sicherheit weiter zu stärken.