Richtlinie über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund - Änderung Anhang per 01.06.2026

4. Juni 2026

Der Gemeinderat hat den Anhang der Richtlinien über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund angepasst. Neu wurde der Standort Werkhof/Gemeindehaus an der Klosterstrasse 4, 8596 Münsterlingen, in den Anhang aufgenommen. Die Videoüberwachung dient dem Schutz des Gemeindeeigentums sowie der Prävention von Diebstählen und Sachbeschädigungen. Die aktualisierten Richtlinien finden Sie hier.