Inkraftsetzung Gewässerraumlinienplan Fliessgewässer - Töbelibach Abschnitt 1
Bis Ende 2026 müssen die Gemeinden den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum festlegen. Der vom Gemeinderat am 19.04.2023 beschlossene und öffentlich aufgelegte Plan «Töbelibach Abschnitt 1» wurde dem Kanton zur Bewilligung eingereicht und mit Ent-scheid vom 26.08.2026 genehmigt.
Der Gemeinderat setzt den Gewässerraumlinienplan «Töbelibach Abschnitt 1» per 01.11.2026 in Kraft.