https://www.muensterlingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=41861
08.02.2023 15:18:25
Gemäss der aktuell gültigen Pflegefinanzierung haben Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei ihren Wohngemeinden Restkosten einzufordern.
Dokument 2023_Pflegefinanzierung_ambulant.pdf (pdf, 124.8 kB)
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