An- / Abmeldung und Adressänderung (Umzugsmeldung)Melden Sie uns einen Zuzug nach Münsterlingen, einen Umzug innerhalb Münsterlingen oder einen Wegzug von Münsterlingen innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. _________________________________________________________________________ Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzug Umziehen leicht gemacht! Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz elektronisch melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann. eUmzug ist schweizweit in der Aufbauphase und es kann sein, dass noch nicht alle Gemeinden diesen Service anbieten. ___________________________________________________________________________ Meldung am Schalter Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
___________________________________________________________________________ Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug Schweizer Staatsangehörige:
Ausländische Staatsangehörige:
__________________________________________________________________________ Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen seit Zuzug persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Münsterlingen zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten. Der Entscheid, ob Sie in Münsterlingen einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen. Benötigte Unterlagen und Kosten:
Online-DiensteMit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln.
|