Ersatzwahl in den Gemeinderat vom 28. September 2025

12. Juni 2025

Aufgrund der Wahl von Michael Urech als Gemeindepräsident ist eine Ersatzwahl für

ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2023 - 2027

durchzuführen. Der Wahlgang findet am 28. September 2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 30. November 2025 durchgeführt.

Kandidatinnen und Kandidaten für die offizielle Namenliste müssen gemäss dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht bis zum 4. August 2025 dem Gemeinderat Münsterlingen schriftlich gemeldet werden. Die Vorschläge haben Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse zu beinhalten. Ferner sind sie von mindestens zehn in der Gemeinde Münsterlingen wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und vom Vorgeschlagenen selbst mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nachträglich nicht zurückgezogen werden.

Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden (071 686 85 44 oder gemeinde@muensterlingen.ch).

Es sind auch Personen wählbar, die nicht auf dieser Liste aufgeführt sind, sofern sie die Auflagen gemäss Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht erfüllen.

Auskünfte über die Behördentätigkeit erteilt Ihnen der Vize-Gemeindepräsident Michael Urech (071 686 85 45; michael.urech@muensterlingen.ch).

Der Gemeinderat