Planungszone für Wohn- und Arbeitszone WA 2.2

9. Januar 2026

Im Rahmen der laufenden Teilrevision der Ortsplanung hat die Planungskommission Anpassungen im Baureglement vorbereitet. Diese sehen vor, dass in der Wohn- und Arbeitszone WA 2.2 künftig neben Einfamilienhäusern auch Doppel- und Reiheneinfamilienhäuser nicht mehr zulässig sein sollen. Um zu verhindern, dass während der Überarbeitung der Ortsplanung bauliche Präjudizien geschaffen werden, hat der Gemeinderat eine Planungszone für dieses Gebiet erlassen.

Die Planungszone stellt kein generelles Bauverbot dar. Neue Baugesuche werden weiterhin geprüft. Eine Baubewilligung kann jedoch verweigert werden, wenn ein Vorhaben die künftige Planung erschweren oder beeinträchtigen würde. Gemäss Planungs- und Baugesetz wird die Planungszone öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt publiziert.