Kontrolle und Pflege von Bäumen entlang öffentlicher Fuss- und Wegrechte

2. September 2026

Bäume entlang öffentlich zugänglicher Fuss- und Wegverbindungen können durch herabfallende Äste oder Totholz die Sicherheit beeinträchtigen. Die Verantwortung für die Kontrolle und den Unterhalt der Bäume auf privaten Grundstücken liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern.

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Grundstücke mit einem öffentlichen Fuss- und Wegrecht belastet sind, werden gebeten, ihre Bäume entlang der Wege regelmässig zu kontrollieren und notwendige Pflegemassnahmen zu veranlassen. Insbesondere aufgrund der langanhaltenden Trockenheit kann vermehrt Totholz vorhanden sein, welches eine erhöhte Gefahr darstellen kann.

Mit der regelmässigen Kontrolle und Pflege wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der öffentlich zugänglichen Fuss- und Wegverbindungen geleistet.