Tarife und Geschäftsbedingungen für lokale Energiegemeinschaften
Der Gemeinderat hat die Grundlagen für die Abrechnung von lokalen Energiegemeinschaften und Eigenverbrauchsgemeinschaften verabschiedet.
Seit diesem Jahr ermöglicht die Gesetzgebung die Bildung lokaler Energiegemeinschaften. Dabei schliessen sich private Haushalte, Unternehmen und Betreiber von Energieproduktionsanlagen, beispielsweise Photovoltaikanlagen, zusammen, um lokal erzeugten Strom über das öffentliche Elektrizitätsverteilnetz gemeinsam zu nutzen und zu verbrauchen.
Mit dem Ersatz der Abrechnungssoftware im vergangenen Jahr wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Damit kann die Gemeinde die erforderlichen messtechnischen und abrechnungstechnischen Leistungen für lokale Energiegemeinschaften bereitstellen. Auch Eigenverbrauchsgemeinschaften, bei denen der produzierte Strom innerhalb einer Liegenschaft gemeinsam genutzt wird, werden berücksichtigt.
Der Gemeinderat hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen für lokale Energiegemeinschaften und Eigenverbrauchsgemeinschaften genehmigt und die dazugehörigen Tarifblätter rückwirkend per 1. Oktober 2026 in Kraft gesetzt.