
Öffentliche Bekanntmachung Teilrevision Kantonaler Richtplan 2024/2025 / Entwurf für eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1)
Die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 erfordert auch eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1). Die Ergebnisse liegen zur Vernehmlassung vor und werden öffentlich bekannt gemacht:
- Kantonaler Richtplan, Teilrevision 2024/2025 (Entwurf März 2025)
- Entwurf für eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1)
Zwischen der Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 und den beiden Gesetzesanpassungen besteht ein enger Sachzusammenhang. Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und § 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird der Richtplanentwurf (Stand: März 2025) öffentlich bekannt gemacht. Parallel dazu wird der Entwurf mit den beiden Gesetzesanpassungen in die verwaltungsexterne Vernehmlassung gegeben.
Auflageort: Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld
Dauer der Auflage: 12. Mai bis 6. September 2025
Zeiten: Montag bis Freitag, 07:45 bis 11:45 und 13:15 bis 17:00 Uhr
Die beiden Entwurfsvorlagen können auch im Internet eingesehen werden:
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/teilrevision-kantonaler-richtplan-2024-2025
https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/revision-pbg-und-strwg
Die Vernehmlassungsverfahren werden mit dem Online-Tool "e-Vernehmlassungen" durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls im Internet (vgl. oben).
Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zu den beiden Entwurfsvorlagen zu äussern.
Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahmen das Online Tool "e-Vernehmlassungen".
Stellungnahmen, die nicht im Online Tool "e-Vernehmlassungen" erfasst werden, sind zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld.