Individuelle Prämienverbilligung 2026
Kürzlich wurden die Anträge für die Individuelle Prämienverbilligung 2026 an die Anspruchsberechtigten von ordentlich besteuerten Personen versandt. Die Formulare für quellensteuerpflichtige Personen werden voraussichtlich im April/Mai 2026 verschickt.
Massgebend für die Anspruchsberechtigung ist die provisorische einfache satzbestimmende Steuer zu 100 % per 01. Januar 2026. Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine einfache Steuer unter CHF 800 haben und kein steuerbares Vermögen ausweisen. Bei Minderjährigen darf die einfache Steuer der Eltern die Grenze von CHF 1‘600 nicht übersteigen.
Die anspruchsberechtigten Personen werden gebeten, das erhaltene Antragsformular sorgfältig zu überprüfen, vollständig auszufüllen und unterschrieben bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Gemeinde Münsterlingen einzureichen.
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