Inkraftsetzung Gewässerraumlinienpläne Bodensee - Abschnitt 2, 3 und 5

29. April 2025

Bis Ende 2026 müssen die Gemeinden den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum festlegen und in diesem Zusammenhang Baulinien, welche sich innerhalb des Gewässerraumes befinden, aufheben. Die vom Gemeinderat am 19.04.2023 beschlossenen Gewässerraumlinienpläne Bodensee Abschnitt 2, 3 und 5 und die dazugehörenden Übersichtspläne wurden durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt. Der Gemeinderat setzt diese per 01.05.2025 in Kraft.