1. Augustfeier - Feuerwerkskörper
Der Gemeinderat weist die Bevölkerung darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ohne Bewilligung lediglich am 1. August sowie am 31. Dezember gestattet ist. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an anderen Tagen ist eine Bewilligung notwendig. Die Bevölkerung wird gebeten, auf Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen, den entstehenden Abfall (Böllerfetzen, Raketenreste, etc.) selber zu entsorgen und die Strassen entsprechend zu säubern.